§ 1 Geltung

Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen, Dienstleistungen, Wartungsleistungen und Auskünfte der TPITS – Tony Prinzler IT-Service (im Folgenden „TPITS“ genannt) gegenüber Unternehmen i. S. d. §14 BGB. Sie finden weiterhin Anwendung auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Vertragspartner kann die Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich bei TPITS anfordern oder direkt von der Unternehmenswebseite einsehen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht in den Vertrag einbezogen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich. Eine jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, kann von der Unternehmenswebseite heruntergeladen und eingesehen werden.

Bei Änderungen an den AGB bleiben frühere Fassungen gültig, insofern zum Vertragsabschluss oder Beauftragung eine frühere Version in Verwendung war. Bei Änderungen, welche den Vertragsnehmer in einer laufenden Beauftragung betreffen, wird dieser umgehend informiert. Wird der aktuellen oder geänderten Fassung nicht widersprochen, ist dieses als Zustimmung zu bewerten. Gültig ist hierbei die Online angebotene Version des Unternehmens.

Es gilt das Kleinunternehmergesetz gemäß § 19 UStG bei der Abrechnung, Rechnungsstellung und Erbringung von Leistungen, insofern keine Änderung erfolgt.

§ 2 Vertragsabschluss, Angebote und Beauftragungen

  • Angebote sind auch bezüglich Preisangaben freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass TPITS ausdrücklich die Verbindlichkeit eines Angebots bestätigt. Die Gültigkeit ist auf dem Angebot stets vermerkt.

  •  Auftragsbestätigungen, welche vom Auftraggeber bestätigt werden, können eine Preisvarianz von bis zu 10 % aufweisen. Diese Preisspanne unterliegt hiermit als nicht Informationspflichtig in Form einer Information an den Auftraggeber.

  • Der Kunde ist 12 Wochen an seine Beauftragung gebunden. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn TPITS dem Kunden die Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt. Dieses gilt auch bei Lieferungen, oder Beauftragungen welche über E-Mail oder Ticketbeauftragungssystem bestätigt werden.

  • Mündliche Absprachen oder mündliche Vereinbarungen über Sondervereinbarungen sind von TPITS schriftlich zu bestätigen. Anderenfalls sind diese ungültig.

  • TPITS ist berechtigt von Beauftragungen oder Verträgen zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, und sich der Vertragspartner in Verzug befindet. Ebenso kann TPITS alle Verträge ohne Frist kündigen, wenn begründete Annahmen bestehen, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann oder wird. Dieses beinhaltet insbesondere die Zahlungspflicht des Auftraggebers.

  • Sofern nicht anderslautend vereinbart, kann TPITS bis zu 50 % des Auftragsvolumens vor der Beauftragung, oder des vereinbarten Termins fordern. Der Ausgleich einer solchen Forderung ist in diesem Fall mind. 14 Tage vor dem Erbringungsdatum zu leisten.

  • Zeichnungen, Abbildungen, Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

  • Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Dokumente. Werden bei diesen Angaben in den Dokumenten Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Vertragspartner den IT Dienstleister TPITS von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers frei. 

§ 3 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

  • Die von in Angeboten und Preislisten angegebenen Preise sind zum Teil tagesaktuelle Preise. Lieferungen und Leistungen werden gesondert nach aktuell verfügbaren Preislisten berechnet. In Angeboten und Kalkulationen verwendete Preise können abweichen.

  • Liegt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende Listenpreis über dem mit dem Kunden vereinbarten, gilt, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, oder eine Sondervereinbarung über eine Verbindlichkeit besteht, der höhere Listenpreis.

  • Sofern keine Sondervereinbarung schriftlich erlassen wurde, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum / Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Skontovereinbarungen sind schriftlich zu vereinbaren.

  • Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen oder sind in Sondervereinbarungen mit dem Vertragspartner geschlossen. Zahlungen des Vertragspartners haben ausschließlich an TPITS zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TPITS über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vom Finanzunternehmen als bestätigt eingestuft wird und keine Rücknahme möglich ist. Insbesondere gilt eine schriftliche Sondervereinbarung zur Akzeptanz von Scheckzahlungen. Diese besteht nicht im Regelfall und Bedarf einer schriftlichen Sondervereinbarung.
  • Zahlungen mit digitalen Währungen oder digitalen Bezahlsystemen sind nicht grundlegend akzeptiert. Werden diese Zahlungsmethoden vereinbart, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Kosten für evtl. Transaktionsgebühren dieser Dienste werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt, insofern nicht anders vereinbart.
  • Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von
    Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche, Minderungen oder Abzüge rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TPITS anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können gegenüber TPITS nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
  • Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. Mängelrügen, welcher Art auch immer, berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es sei denn, dass die gerügten Mängel rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TPITS anerkannt sind.

§ 4 Liefer-, Leistungszeit; Verzug

  • Von TPITS genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von TPITS genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich.
  • Sofern und soweit TPITS Ware und/oder Dienstleistungen von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von TPITS unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch TPITS verschuldet. Wird ohne Verschulden von TPITS nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist TPITS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  • Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.  
  • Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei TPITS ein. Kommt TPITS mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
  • Nach Ablauf einer im Falle des Verzugsgesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er der Nachfristsetzung auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TPITS ist Ursache des Verzuges. Hierbei ist der Vertragspartner in der Nachweißpflicht, dass es sich um eine Fahrlässigkeit handelt.
  • Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist TPITS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist TPITS weiterhin berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten.
  • Wenn TPITS Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist TPITS berechtigt, die gesamte Restschuld aller laufenden Projekte und Aufträge fällig zu stellen. TPITS ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

§ 5 Versand und Gefahrübergang

  • Erfüllungs- und Leistungsort ist der Unternehmensstandort von TPITS.
    Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von TPITS verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung

  • Sofern TPITS dem Kunden Proben oder Muster zur Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen, Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Leistung macht, dienen diese lediglich zur näheren Beschreibung der von TPITS zu erbringenden Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. TPITS ist insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.

  • Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von TPITS nicht befolgt, Änderungen an den (auch eigenen) Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche des Kunden wegen Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

  • Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich mit der ihm zumutbaren Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich zu rügen. Hierbei gilt die Zustellung auf dem Postwege. Beweistragend ist der Poststempel oder Nachweis über die Übergabe an TPITS.

  • Verborgene Mängel sind in gleicher Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als vorbehaltlos genehmigt, die Leistung als vorbehaltlos abgenommen. Etwa weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus dem § 377, HGB bleiben unberührt.

  • Wird gelieferte Ware, auch von Dritten, durch TPITS installiert, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt sie gleichwohl als erfolgt, wenn die gelieferte und installierte Ware vom Kunden in Betrieb genommen wird. Nach erfolgter Abnahme sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern sie nicht verdeckte Mängel betreffen.  Verdeckte Mängel werden ausschließlich vom Hersteller des Produktes behoben. Bei Produktmängeln oder versteckten Mängeln geht die Haftungspflicht auf den Hersteller über.

  • Liefert der Vertragspartner als mangelhafte gerügte Ware an Dritte aus, ohne TPITS zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche gegenüber TPITS. Entsprechendes gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware, fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung.  Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge ist TPITS nach Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet TPITS im selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde, trägt der Kunde.

  • Kommt TPITS einer im Rahmen der Gewährleistung übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware oder Leistung, es sei denn, die Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware oder Leistung wäre für den Kunden nicht zumutbar.

  • Gewährleistungsansprüche von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB verjähren binnen sechs Monaten seit Ablieferung. Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird durch die Nachbesserung nicht verlängert. Ein Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen an Dritte entfällt, wenn TPITS nach Mitteilung des Mangels nicht die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, notwendige Nacherfüllung vorzunehmen. 

§ 7 Haftungsbegrenzung

  • Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z. B. wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, TPITS haftet wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit. Hierbei ist der Kunde zur Beweiserbringung verpflichtet.

  • Sämtliche Ersatzansprüche gegen TPITS gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 6 Wochen nach Belieferung. Die Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in § 7 Abs. 6 bleibt unberührt.

  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter von TPITS, oder Partnerunternehmen, welche im Namen und Auftrag von TPITS agieren bzw. Leistungen erbringen. Es gilt allgemeiner Haftungsausschluss. Ausgenommen ist hiervon grobe Fahrlässigkeit seitens TPITS, welche zweifelsfrei nachgewiesen sind. Hierbei liegt die Nachweispflicht beim Vertragspartner, bzw. dem Kunden oder Auftraggeber.

  • TPITS haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten, es sei denn, ein von TPITS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.  Soweit die Haftung von TPITS beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen von TPITS.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

  • Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behält sich TPITS das Eigentum an sämtlicher dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).

§9  Schutzrechtsverletzungen

  • Soweit zum Lieferumfang oder der Leistungserbringung auch lizenzpflichtige Software gehört, räumt TPITS dem Kunden mit vollständiger Bezahlung ihrer Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht ausschließliches und nur im Verbund mit der dazugehörigen Hardware übertragbares Recht ein, diese Software in dem zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Programmzustand (Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Software gelten besondere Lizenzbestimmungen, die dem Kunden jeweils mit der Software vom Hersteller ausgehändigt werden, insofern der Hersteller diese liefert. Der Vertragspartner erkennt diese uneingeschränkt an und ist selbst für die Einhaltung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit ist nicht auf TPITS übertragbar.

  • Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte den entsprechenden Unternehmen zustehen. Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber TPITS, dass er die von TPITS geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist. Ebenso dass er ferner berechtigt ist, diese Daten TPITS im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Für die Einhaltung von Lizenz, Marken und Urheberrechtlichen Bestimmungen ist der Vertragspartner eigenständig verantwortlich. TPITS übernimmt zu keinem Zeitpunkt eine Haftung oder Ansprüche aus Verstößen gegen diese.
  • TPITS verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass er keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebers übernehmen, selber nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte. TPITS hat keine Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner oder Dritten, wenn die Betriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder mit nicht von TPITS zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzerklärungen seitens TPITS und die in der Bundesrepublik Deutschlang geltenden Bestimmungen und Gesetze. Ebenso gelten weitere Vereinbarungen mit dem Vertragspartner bei Abschluss des Auftrages.

§ 10 Softwarelieferung

  • Im Falle der Lieferung von Software dritter Unternehmen (Software-Hersteller) gelten diese AGB für Gewährleistung und Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software ausgehändigten Herstellerbedingungen. Hierbei gelten die vom Hersteller aufgezeigten Marken, Urheber, Patent und evtl. weitere Rechte.

    TPITS haftet zu keinem Zeitpunkt für Urheber und Markenrechtsverletzungen bei einem Verstoß seitens des Kunden. Die Pflicht zur Einhaltung aller Markenschutz und Urheberrechtsvereinbarungen obliegt dem Kunden.
  • Für die von TPITS selbst hergestellte und vertriebene Software gelten die Bestimmungen der, mit dem Kunden abgeschlossenen Softwarelizenz-Verträge und Vereinbarungen. Alle in diesen Verträgen nicht aufgeführten Fälle werden durch diese AGB geregelt, oder sind rechtlich durch geltende Gesetze gültig.

  • Stellt der Kunde für einen Auftrag benötigte Software zur Verfügung, ist dieser auch zur Einhaltung aller Lizenzverträge seitens der betroffenen Software Hersteller verpflichtet. TPITS haftet zu keinem Zeitpunkt für Urheber und Markenrechtsverletzungen bei einem Verstoß seitens des Kunden. Die Pflicht zur Einhaltung obliegt dem Kunden.

§ 11 Zusatzvereinbarungen

  • Mit jeder Beauftragung ist es zulässig, Ergänzungen zu den AGB, bzw. zu bestehenden Verträgen, dem Auftrag hinzuzufügen. Diese sind jedoch beidseitig schriftlich, und gesondert zu vereinbaren.

§ 12 Entwicklungen, Programmierung und Infrastrukturdienste

  • Mit der Beauftragung von Anpassung, Entwicklung von Systemen, Anwendungen und von TPITS erstellte Software oder programmatischen Abläufen müssen gesondert vertraglich vereinbart werden. Ist dieses nicht der Fall, tritt der TPITS von Pflicht der Mängelbehebung zurück. Dieses gilt auch bei Infrastruktur Anpassungen und Änderungen des Auftraggebers, insofern nicht anderslautend beauftragt und dokumentiert. Insofern nicht anderslautend vereinbart ist eine Beauftragung im Bereich Beratung oder Consulting mit einem Haftungsausschluss versehen, da der Auftragnehmer nicht die ausführende Funktion ausübt.

§ 13 Webseiten, Öffentlich Informationen oder Anwendungen

  • Beauftragt der Kunde Inhalte im öffentlichen Raum zu erstellen oder zur Verfügung zu stellen, (z. B. Internetseite / Auftritt) ist dieser eigenverantwortlich, welches die Nutzung von Multimedialem Inhalt, Bilder, Texten oder sonstigem jeglichem Inhalt betrifft. Dieses betrifft auch die rechtlich notwendigen Angaben auf einem im öffentlichen Raum, z.B. im Internet. Alle Angaben sind vom Kunden entsprechend zu prüfen und auf geltendes Recht zu prüfen. Die Haftung und Prüfung Inhalte obliegt dem Kunden.

§ 14 Datensicherungen / Archivierungen

  • Stellt TPITS Datensicherungssystem oder Anwendungen zur Verfügung, ist eine gesonderte Vereinbarung über die Haftung bei Datenverlust notwendig. Ist diese nicht vorhanden, haftet TPITS zu keinem Zeitpunkt für Datenverlust oder Ansprüche aus diesen.

§ 15 Erfassung personenbezogener Daten

Der Auftraggeber stimmt einer Speicherung / Verarbeitung von Personen oder Unternehmensbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Daten werden nur zur internen Verarbeitung von TPITS genutzt. Anwendungen die Daten innerhalb eines Clouddienstes innerhalb der EU speichern und verarbeiten, dürfen ausdrücklich verwendet werden. Der Verarbeitung der Kunden bzw. Unternehmensrelevanten Daten innerhalb solcher Dienste, stimmt der Kunde / Auftraggeber ausdrücklich zu.

§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  • Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen TPITS und dem Vertragspartner gilt deutsches Recht, unabhängig vom Sitz des Auftraggebers.

  • Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.

  • Als Gerichtsstand wird Nürnberg bzw. der Unternehmensstandort seitens TPITS vereinbart, insofern dieses nicht anderslautend vereinbart wurde.

Nürnberg, 29.01.2019