§ 1 Geltung
Die nachstehend Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Verträge über Lieferungen sowie sonstigen Leistungen einschließlich etwaiger Beratungsleistungen, Dienstleistungen, Wartungsleistungen und Auskünfte der TPITS – Tony Prinzler IT-Service (im Folgenden „TPITS“ genannt) gegenüber Unternehmen i. S. d. §14 BGB. Sie finden weiterhin Anwendung auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Vertragspartner nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben oder zur Kenntnis gebracht worden sind. Der Vertragspartner kann die Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich bei TPITS anfordern oder direkt von der Unternehmenswebseite einsehen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht in den Vertrag einbezogen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind jederzeit möglich. Eine jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, kann von der Unternehmenswebseite heruntergeladen und eingesehen werden.
Bei Änderungen an den AGB bleiben frühere Fassungen gültig, insofern zum Vertragsabschluss oder Beauftragung eine frühere Version in Verwendung war. Bei Änderungen, welche den Vertragsnehmer in einer laufenden Beauftragung betreffen, wird dieser umgehend informiert. Wird der aktuellen oder geänderten Fassung nicht widersprochen, ist dieses als Zustimmung zu bewerten. Gültig ist hierbei die Online angebotene Version des Unternehmens.
Es gilt das Kleinunternehmergesetz gemäß § 19 UStG bei der Abrechnung, Rechnungsstellung und Erbringung von Leistungen, insofern keine Änderung erfolgt.
§ 2 Vertragsabschluss, Angebote und Beauftragungen
- Angebote sind auch bezüglich Preisangaben
freibleibend und unverbindlich, es sei denn, dass TPITS ausdrücklich die
Verbindlichkeit eines Angebots bestätigt. Die Gültigkeit ist auf dem Angebot
stets vermerkt.
- Auftragsbestätigungen,
welche vom Auftraggeber bestätigt werden, können eine Preisvarianz von bis zu
10 % aufweisen. Diese Preisspanne unterliegt hiermit als nicht
Informationspflichtig in Form einer Information an den Auftraggeber.
- Der Kunde ist 12 Wochen an seine Beauftragung
gebunden. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn TPITS dem Kunden die
Annahme seiner Bestellung schriftlich bestätigt. Dieses gilt auch bei
Lieferungen, oder Beauftragungen welche über E-Mail oder
Ticketbeauftragungssystem bestätigt werden.
- Mündliche Absprachen oder mündliche
Vereinbarungen über Sondervereinbarungen sind von TPITS schriftlich zu
bestätigen. Anderenfalls sind diese ungültig.
- TPITS ist berechtigt von Beauftragungen oder
Verträgen zurückzutreten, sofern und sobald sich nach Bestellung auf Seiten des
Vertragspartners eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen
Verhältnisse herausstellt oder ein Antrag zur Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens gestellt wurde, und sich der Vertragspartner in Verzug
befindet. Ebenso kann TPITS alle Verträge ohne Frist kündigen, wenn begründete
Annahmen bestehen, dass der Vertragspartner seinen Verpflichtungen nicht
nachkommen kann oder wird. Dieses beinhaltet insbesondere die Zahlungspflicht
des Auftraggebers.
- Sofern nicht anderslautend vereinbart, kann TPITS
bis zu 50 % des Auftragsvolumens vor der Beauftragung, oder des vereinbarten
Termins fordern. Der Ausgleich einer solchen Forderung ist in diesem Fall mind.
14 Tage vor dem Erbringungsdatum zu leisten.
- Zeichnungen, Abbildungen,
Leistungsbeschreibungen oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn
diese ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.
- Der Vertragspartner haftet für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Dokumente. Werden bei diesen Angaben in den Dokumenten Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Vertragspartner den IT Dienstleister TPITS von sämtlichen Ansprüchen des Schutzrechtinhabers frei.
§ 3 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
- Die von in Angeboten und Preislisten angegebenen
Preise sind zum Teil tagesaktuelle Preise. Lieferungen und Leistungen werden
gesondert nach aktuell verfügbaren Preislisten berechnet. In Angeboten und
Kalkulationen verwendete Preise können abweichen.
- Liegt der zum Zeitpunkt der Lieferung geltende
Listenpreis über dem mit dem Kunden vereinbarten, gilt, sofern nichts anderes
ausdrücklich vereinbart wurde, oder eine Sondervereinbarung über eine
Verbindlichkeit besteht, der höhere Listenpreis.
- Sofern keine Sondervereinbarung schriftlich
erlassen wurde, ist der Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum / Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Skontovereinbarungen
sind schriftlich zu vereinbaren.
- Abweichende Zahlungsziele sind in der Rechnung ausgewiesen oder sind in Sondervereinbarungen mit dem Vertragspartner geschlossen. Zahlungen des Vertragspartners haben ausschließlich an TPITS zu erfolgen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn TPITS über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck vom Finanzunternehmen als bestätigt eingestuft wird und keine Rücknahme möglich ist. Insbesondere gilt eine schriftliche Sondervereinbarung zur Akzeptanz von Scheckzahlungen. Diese besteht nicht im Regelfall und Bedarf einer schriftlichen Sondervereinbarung.
- Zahlungen mit digitalen Währungen oder digitalen Bezahlsystemen sind nicht grundlegend akzeptiert. Werden diese Zahlungsmethoden vereinbart, ist dieses schriftlich zu vereinbaren. Kosten für evtl. Transaktionsgebühren dieser Dienste werden dem Vertragspartner in Rechnung gestellt, insofern nicht anders vereinbart.
- Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung,
Zurückbehaltung oder Minderung von
Zahlungen nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche, Minderungen oder Abzüge rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von TPITS anerkannt wurden. Zurückbehaltungsrechte oder sonstige Leistungsverweigerungsrechte können gegenüber TPITS nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
- Auch bei laufender Geschäftsbeziehung ist jeder
einzelne Auftrag als gesondertes Vertragsverhältnis zu betrachten. Mängelrügen,
welcher Art auch immer, berechtigen nicht zur Zurückhaltung von Zahlungen, es
sei denn, dass die gerügten Mängel rechtskräftig festgestellt, unbestritten
oder von TPITS anerkannt sind.
§ 4 Liefer-, Leistungszeit; Verzug
- Von TPITS genannte Liefer- oder Leistungstermine stellen nur eine Angabe über die voraussichtlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar, jedoch keine kalendermäßige Bestimmung des Liefer- oder Leistungszeitpunktes; die von TPITS genannten Termine und Fristen sind daher unverbindlich.
- Sofern und soweit TPITS Ware und/oder Dienstleistungen von Dritten bezieht, steht die Lieferverpflichtung von TPITS unter dem Vorbehalt vollständiger, richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die Nichtbelieferung oder Verzögerung ist durch TPITS verschuldet. Wird ohne Verschulden von TPITS nicht vollständig, richtig und/oder rechtzeitig geliefert, ist TPITS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
- Die Einhaltung von Lieferfristen und -terminen setzt die rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und sonstiger vom Kunden zu machenden Angaben sowie Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
- Auch bei Vereinbarung einer Zeitbestimmung im Sinne des § 286 Abs. 2 Nr. 1, 2 BGB tritt Verzug erst nach Eingang einer Mahnung bei TPITS ein. Kommt TPITS mit der Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen zu setzen.
- Nach Ablauf einer im Falle des Verzugsgesetzten angemessenen Nachfrist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn er der Nachfristsetzung auf die Ablehnung der Leistung hingewiesen hat. Darüberhinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche gleich welcher Art, sind ausgeschlossen, es sei denn, eigenes vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von TPITS ist Ursache des Verzuges. Hierbei ist der Vertragspartner in der Nachweißpflicht, dass es sich um eine Fahrlässigkeit handelt.
- Gerät der Kunde mit fälligen Zahlungen in Verzug, ist TPITS berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Im Falle des Verzuges ist TPITS weiterhin berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten.
- Wenn TPITS Umstände bekannt werden, die die
Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere einen Scheck nicht
einlöst oder seine Zahlungen einstellt, so ist TPITS berechtigt, die gesamte Restschuld
aller laufenden Projekte und Aufträge fällig zu stellen. TPITS ist in diesem
Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu
verlangen.
§ 5 Versand und Gefahrübergang
- Erfüllungs- und Leistungsort ist der
Unternehmensstandort von TPITS.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von TPITS verlassen haben. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
§ 6 Gewährleistung
- Sofern TPITS dem Kunden Proben oder Muster zur
Verfügung stellt oder von ihm erhält, Analysen, DIN-Bestimmungen, ISO-Normen,
Richtlinien, andere inländische oder ausländische Qualitätsnormen nennt oder
sonstige Angaben über die Beschaffenheit der Ware oder Leistung macht, dienen
diese lediglich zur näheren Beschreibung der von TPITS zu erbringenden
Leistungen. Eine Eigenschaftszusicherung ist hiermit nicht verbunden. TPITS ist
insbesondere nicht zu prüfen verpflichtet, ob die Ware für den vom Kunden
vorgesehenen spezifischen Einsatzzweck geeignet ist.
- Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von TPITS
nicht befolgt, Änderungen an den (auch eigenen) Produkten vorgenommen, Teile
ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den
Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche des Kunden wegen
Mängel der Produkte, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte
Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht
widerlegt.
- Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, hat er
die gelieferte Ware oder Leistung unverzüglich mit der ihm zumutbaren
Gründlichkeit zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens
binnen 5 Tagen nach Erhalt der Ware oder Leistung, schriftlich zu rügen. Hierbei
gilt die Zustellung auf dem Postwege. Beweistragend ist der Poststempel oder
Nachweis über die Übergabe an TPITS.
- Verborgene Mängel sind in gleicher Weise
unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als
vorbehaltlos genehmigt, die Leistung als vorbehaltlos abgenommen. Etwa
weitergehende Obliegenheiten des Kunden aus dem § 377, HGB bleiben unberührt.
- Wird gelieferte Ware, auch von Dritten, durch TPITS
installiert, hat die Abnahme durch den Kunden unverzüglich an Ort und Stelle zu
erfolgen. Wird die Abnahme nicht erklärt, so gilt sie gleichwohl als erfolgt,
wenn die gelieferte und installierte Ware vom Kunden in Betrieb genommen wird.
Nach erfolgter Abnahme sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, sofern sie
nicht verdeckte Mängel betreffen. Verdeckte
Mängel werden ausschließlich vom Hersteller des Produktes behoben. Bei
Produktmängeln oder versteckten Mängeln geht die Haftungspflicht auf den Hersteller
über.
- Liefert der Vertragspartner als mangelhafte
gerügte Ware an Dritte aus, ohne TPITS zuvor Gelegenheit zur Prüfung gerügter
Mängel gegeben zu haben, entfallen alle Mängelansprüche gegenüber TPITS. Entsprechendes
gilt für die Folgen ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung der Ware,
fehlerhafter Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte,
unsachgemäßer Änderungen der gelieferten Ware, natürlicher Abnutzung sowie
fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung. Bei rechtzeitiger und berechtigter
Mängelrüge ist TPITS nach Wahl zu kostenloser Nachbesserung oder kostenloser
Ersatzlieferung binnen angemessener Frist verpflichtet. Hierfür haftet TPITS im
selben Umfang wie für die ursprünglich gelieferte Ware. Mehrkosten, die darauf
beruhen, dass die gelieferte Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort
verbracht wurde, trägt der Kunde.
- Kommt TPITS einer im Rahmen der Gewährleistung
übernommenen Verpflichtung nicht oder nicht vertragsgemäß nach, steht dem
Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zur Herabsetzung
der Vergütung oder zur Rückgängigmachung des Vertrages zu. Das letztere Recht
besteht nur hinsichtlich der mangelhaften Ware oder Leistung, es sei denn, die
Aufrechterhaltung des Vertrages hinsichtlich der mangelfreien Ware oder
Leistung wäre für den Kunden nicht zumutbar.
- Gewährleistungsansprüche von Unternehmern im
Sinne des § 14 BGB verjähren binnen sechs Monaten seit Ablieferung.
Entsprechendes gilt für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit
keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden. Im Falle von
Nachbesserungen wegen Mängeln der gelieferten Waren besteht für die
Nachbesserungsleistungen eine dreimonatige Gewährleistung, für die diese AGB
entsprechend gelten; sie endet nicht vor Ablauf der ursprünglichen
Gewährleistungspflicht für den Liefergegenstand. Die Gewährleistungspflicht für
andere von der Nachbesserung nicht betroffene Teile der gelieferten Ware wird
durch die Nachbesserung nicht verlängert. Ein Anspruch auf Ersatz von
Aufwendungen an Dritte entfällt, wenn TPITS nach Mitteilung des Mangels nicht
die erforderliche Zeit oder Gelegenheit gegeben wird, notwendige Nacherfüllung
vorzunehmen.
§ 7 Haftungsbegrenzung
- Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz, z. B.
wegen Nichterfüllung, Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, für Mangelfolgeschäden, aus unerlaubter Handlung und sonstigen
Rechtsgründen sind ausgeschlossen, es sei denn, TPITS haftet wegen des Fehlens
einer zugesicherten Eigenschaft oder wegen Vorsatzes oder grober
Fahrlässigkeit. Hierbei ist der Kunde zur Beweiserbringung verpflichtet.
- Sämtliche Ersatzansprüche gegen TPITS gleich aus
welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens 6 Wochen nach Belieferung. Die
Sonderregelung für Gewährleistungsansprüche in § 7 Abs. 6 bleibt unberührt.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten
auch zugunsten der Mitarbeiter von TPITS, oder Partnerunternehmen, welche im
Namen und Auftrag von TPITS agieren bzw. Leistungen erbringen. Es gilt
allgemeiner Haftungsausschluss. Ausgenommen ist hiervon grobe Fahrlässigkeit
seitens TPITS, welche zweifelsfrei nachgewiesen sind. Hierbei liegt die
Nachweispflicht beim Vertragspartner, bzw. dem Kunden oder Auftraggeber.
- TPITS haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter und sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für den Verlust aufgezeichneter Daten, es sei denn, ein von TPITS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern. Soweit die Haftung von TPITS beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und anderen Erfüllungsgehilfen von TPITS.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
- Bis zur vollständigen Bezahlung aller aus Warenlieferungen, auch zukünftigen, an den Kunden zustehenden Forderungen behält sich TPITS das Eigentum an sämtlicher dem Kunden gelieferter Ware vor (Vorbehaltsware).
§9 Schutzrechtsverletzungen
- Soweit zum Lieferumfang oder der Leistungserbringung
auch lizenzpflichtige Software gehört, räumt TPITS dem Kunden mit vollständiger
Bezahlung ihrer Rechnung aus der Lieferung ein einfaches, nicht
ausschließliches und nur im Verbund mit der dazugehörigen Hardware
übertragbares Recht ein, diese Software in dem zum Zeitpunkt der Lieferung
gültigen Programmzustand (Release) auf der gelieferten Anlage zu nutzen. Für Software
gelten besondere Lizenzbestimmungen, die dem Kunden jeweils mit der Software vom
Hersteller ausgehändigt werden, insofern der Hersteller diese liefert. Der
Vertragspartner erkennt diese uneingeschränkt an und ist selbst für die
Einhaltung verantwortlich. Die Verantwortlichkeit ist nicht auf TPITS
übertragbar.
- Der Kunde erkennt an, dass Software Markenrechte, Know-how und anderes geistiges Eigentum enthalten oder verkörpern kann und dass diese Rechte den entsprechenden Unternehmen zustehen. Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber TPITS, dass er die von TPITS geprüften Daten und etwaige zugrundeliegende Software zu Recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist. Ebenso dass er ferner berechtigt ist, diese Daten TPITS im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Für die Einhaltung von Lizenz, Marken und Urheberrechtlichen Bestimmungen ist der Vertragspartner eigenständig verantwortlich. TPITS übernimmt zu keinem Zeitpunkt eine Haftung oder Ansprüche aus Verstößen gegen diese.
- TPITS verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass er keinerlei Daten des jeweiligen Auftraggebers übernehmen, selber nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern er hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte. TPITS hat keine Verpflichtungen gegenüber dem Vertragspartner oder Dritten, wenn die Betriebssoftware, Maschinen oder Teile hiervon vom Kunden geändert oder mit nicht von TPITS zur Verfügung gestellten Programmen oder Daten verbunden werden und daraus Ansprüche Dritter entstehen. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzerklärungen seitens TPITS und die in der Bundesrepublik Deutschlang geltenden Bestimmungen und Gesetze. Ebenso gelten weitere Vereinbarungen mit dem Vertragspartner bei Abschluss des Auftrages.
§ 10 Softwarelieferung
- Im Falle der Lieferung von Software dritter
Unternehmen (Software-Hersteller) gelten diese AGB für Gewährleistung und
Haftung nur nachrangig zu den dem Kunden bei Lieferung der Software
ausgehändigten Herstellerbedingungen. Hierbei gelten die vom Hersteller
aufgezeigten Marken, Urheber, Patent und evtl. weitere Rechte.
TPITS haftet zu keinem Zeitpunkt für Urheber und Markenrechtsverletzungen bei einem Verstoß seitens des Kunden. Die Pflicht zur Einhaltung aller Markenschutz und Urheberrechtsvereinbarungen obliegt dem Kunden.
- Für die von TPITS selbst hergestellte und
vertriebene Software gelten die Bestimmungen der, mit dem Kunden
abgeschlossenen Softwarelizenz-Verträge und Vereinbarungen. Alle in diesen
Verträgen nicht aufgeführten Fälle werden durch diese AGB geregelt, oder sind
rechtlich durch geltende Gesetze gültig.
- Stellt der Kunde für einen Auftrag benötigte Software zur Verfügung, ist dieser auch zur Einhaltung aller Lizenzverträge seitens der betroffenen Software Hersteller verpflichtet. TPITS haftet zu keinem Zeitpunkt für Urheber und Markenrechtsverletzungen bei einem Verstoß seitens des Kunden. Die Pflicht zur Einhaltung obliegt dem Kunden.
§ 11 Zusatzvereinbarungen
- Mit jeder Beauftragung ist es zulässig, Ergänzungen zu den AGB, bzw. zu bestehenden Verträgen, dem Auftrag hinzuzufügen. Diese sind jedoch beidseitig schriftlich, und gesondert zu vereinbaren.
§ 12 Entwicklungen, Programmierung und Infrastrukturdienste
- Mit der Beauftragung von Anpassung, Entwicklung von Systemen, Anwendungen und von TPITS erstellte Software oder programmatischen Abläufen müssen gesondert vertraglich vereinbart werden. Ist dieses nicht der Fall, tritt der TPITS von Pflicht der Mängelbehebung zurück. Dieses gilt auch bei Infrastruktur Anpassungen und Änderungen des Auftraggebers, insofern nicht anderslautend beauftragt und dokumentiert. Insofern nicht anderslautend vereinbart ist eine Beauftragung im Bereich Beratung oder Consulting mit einem Haftungsausschluss versehen, da der Auftragnehmer nicht die ausführende Funktion ausübt.
§ 13 Webseiten, Öffentlich Informationen oder Anwendungen
- Beauftragt der Kunde Inhalte im öffentlichen Raum zu erstellen oder zur Verfügung zu stellen, (z. B. Internetseite / Auftritt) ist dieser eigenverantwortlich, welches die Nutzung von Multimedialem Inhalt, Bilder, Texten oder sonstigem jeglichem Inhalt betrifft. Dieses betrifft auch die rechtlich notwendigen Angaben auf einem im öffentlichen Raum, z.B. im Internet. Alle Angaben sind vom Kunden entsprechend zu prüfen und auf geltendes Recht zu prüfen. Die Haftung und Prüfung Inhalte obliegt dem Kunden.
§ 14 Datensicherungen / Archivierungen
- Stellt TPITS Datensicherungssystem oder
Anwendungen zur Verfügung, ist eine gesonderte Vereinbarung über die Haftung
bei Datenverlust notwendig. Ist diese nicht vorhanden, haftet TPITS zu keinem
Zeitpunkt für Datenverlust oder Ansprüche aus diesen.
§ 15 Erfassung personenbezogener Daten
Der Auftraggeber stimmt einer Speicherung / Verarbeitung von Personen oder Unternehmensbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die Daten werden nur zur internen Verarbeitung von TPITS genutzt. Anwendungen die Daten innerhalb eines Clouddienstes innerhalb der EU speichern und verarbeiten, dürfen ausdrücklich verwendet werden. Der Verarbeitung der Kunden bzw. Unternehmensrelevanten Daten innerhalb solcher Dienste, stimmt der Kunde / Auftraggeber ausdrücklich zu.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
- Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen TPITS
und dem Vertragspartner gilt deutsches Recht, unabhängig vom Sitz des
Auftraggebers.
- Sollte eine Bestimmung in diesen AGB oder eine
Bestimmung in ergänzenden Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird
hiervon die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt.
- Als Gerichtsstand wird Nürnberg bzw. der Unternehmensstandort seitens TPITS vereinbart, insofern dieses nicht anderslautend vereinbart wurde.
Nürnberg, 29.01.2019